Feinherb: Ein gesetzlich undefinierter Begriff mit großer Bedeutung für den Riesling-Stil

Feinherb: Ein gesetzlich undefinierter Begriff mit großer Bedeutung für den Riesling-Stil

Feinherb ist ein etablierter, aber traditioneller Begriff, während Halbtrocken gesetzlich definiert ist.

Halbtrocken als Basis:

Wein gilt als halbtrocken, wenn der Restzuckergehalt bestimmte gesetzliche Grenzwerte (max. 18 g/l) nicht überschreitet, die Säure jedoch nicht mehr als 10 g/l niedriger ist.

Feinherb als Kompromiss:

Feinherb ist gesetzlich undefiniert, hat sich aber als Bezeichnung für Weine mit etwas mehr Restsüße etabliert (oft zwischen 12 g/l und 25 g/l), die dennoch trocken wirken. Die entscheidende Balance zwischen Säure (z.B. 7.4 g/l) und Restsüße (z.B. 21.0 g/l) macht den Wein frisch.

Pairing-Vorteile:

Dieser Stil ist der perfekte Begleiter für scharfe Speisen. Die Restsüße im Wein puffert die Schärfe, während die Säure den Gaumen erfrischt. Der Goswin Kranz Riesling feinherb ist ein hervorragendes Beispiel für diese Balance.

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